Was ist wichtig während der Schwangerschaft?
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
beim Frauenarzt, bei der Frauenärztin oder bei der Hebamme - Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs bzw. einer Schwangerengymnastik
- Auswahl einer Entbindungsklinik
oder einer Hebamme, wenn Sie eine Hausgeburt planen. An manchen Orten gibt es auch Geburtshäuser. Die meisten Kliniken bieten regelmäßige Termine zur Information und Besichtigung des Kreißsaales. - Sie planen eine Haus- oder ambulante Geburt?
Wer hilft nach der Geburt im Haushalt? Falls privat niemand zur Verfügung steht: Hilfen im Haushalt, die nicht nächste Verwandte sind, erhalten eine Vergütung durch Ihre Krankenversicherung. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf eine Haus- oder Familienpflegerin. Die Verordnung erfolgt durch den Arzt, die Finanzierung über die Krankenkasse. Fragen Sie Ihre Beratungsstelle! - Kinderarzt
Suchen Sie auch jetzt schon einen Kinderarzt. Die erste Untersuchung für Ihr Baby sollte zwischen dem 3. und 10. Tag nach der Geburt sein. - Schwangerschaft und Arbeitgeber
Teilen Sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mit, damit die Schutzbestimmungen für werdende Mütter eingehalten werden können.
Der Arbeitgeber muss dem Gewerbeaufsichtsamt melden, wenn Mitarbeiterinnen schwanger sind. - Mutterschutz
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, 8 Wochen nach der Geburt; bei Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit. Für die Mutterschutzzeit nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot! - Wenn Sie bis zum Mutterschutz berufstätig sind
Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenversicherung stellen. Für den Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung des Arztes/der Ärztin, die den wahrscheinlichen Geburtstermin bestätigt. Diese Bescheinigung darf erst eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes ausgestellt werden. Frauen, die nicht gesetzlich krankenversichert oder familienversichert sind, erhalten evtl. Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (Anschrift: Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel. 0228 / 619-1888) - Planung in der Partnerschaft
Wer versorgt das Kind? Wer nimmt die Elternzeit, wie lange? Machen dies Mutter und Vater gemeinsam oder im Wechsel? Es ist gut, frühzeitig mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. - finanzielle Situation
Wichtig: Wie wird die finanzielle Situation der Familie sein?
Bei niedrigem Einkommen: Unterstützungsmöglichkeiten prüfen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II) - Bei geringem Einkommen schon während der Schwangerschaft
Antrag auf Beihilfe während der Schwangerschaft über die
„Bundesstiftung Mutter und Kind“
Informationen und Antragstellung bei den Schwangerenberatungsstellen
Notwendige Unterlagen: Einkommensnachweise, Miethöhe, Mutterpass, Ausweis
Wenn Sie nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind
- Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann bereits während der Schwangerschaft anerkannt werden:
Gemeinsamen Termin beim Jugendamt oder beim Standesamt Ihrer Wohngemeinde vereinbaren. Lassen Sie sich eine beglaubigte Kopie mitgeben, die Sie bei der Anmeldung der Geburt für die Geburtsurkunde brauchen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie nicht am Wohnort entbinden.
Notwendige Unterlagen: Pässe und Geburtsurkunden beider Elternteile
Wenn Sie noch minderjährig sind, müssen die Erziehungsberechtigten bei der Erklärung dabei sein. - Beistand vom Jugendamt
Wenn die Vaterschaft strittig ist, können Sie für Ihr Kind einen Beistand vom Jugendamt beantragen, der sich um die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsforderungen kümmert. - gemeinsames Sorgerecht
Überlegen Sie, ob Sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben wollen. Wenn ja, können Sie dies ebenfalls schon vor der Geburt regeln. Die gemeinsame Sorgeerklärung muss gegenüber dem Jugendamt abgegeben werden. Ebenso können Sie den Familiennamen des Kindes vorab bestimmen.
Dies können Sie gegebenenfalls gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung tun, dann aber nur beim Jugendamt, nicht beim Standesamt. - Wenn Sie bei der Geburt des Kindes noch nicht volljährig sind
Kinder minderjähriger Mütter bekommen zunächst einen Amtsvormund durch das Jugendamt. Diese Vormundschaft endet am 18. Geburtstag der Mutter. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Jugendamt das Sorgerecht für Ihr Kind, auch wenn der Vater schon volljährig ist. In manchen Fällen können auch die Großeltern des Kindes die Vormundschaft übernehmen.
Das Jugendamt meldet sich nach der Geburt bei Ihnen.


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